Wichtige Information

Ab 1.9.2024 eröffnen wir unsere neue Kanzlei in Velten.
Wir freuen uns, Sie auch in unserem vierten Kanzleistandort begrüßen zu dürfen.

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Beratung bei Betriebsübergaben

Eine  Beratung zur Unternehmensnachfolge sollte nicht erst angestrebt werden, wenn kurz vorher die Entscheidung der Nachfolge notwendig ist. Es sind viele Aktivitäten notwendig, die wesentlich von der Ausgangsposition der Nachfolgeregelung bestimmt werden. Zum Beispiel, ob die Nachfolge innerhalb der Familie erfolgen soll oder ein Nachfolger außerhalb der Familie gesucht wird. Zu überlegen ist, ob Verkauf, Schenkung oder testamentarisch geregelte Nachfolge. Wie soll die Nachfolge vollzogen werden? Durch die Teilnahme des Nachfolgers an dem gegenwärtigen Geschäftsbetrieb oder durch die Übergabe zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Aus diesen Beispielen sind die unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen erkennbar, diese und weitere Überlegungen zur Nachfolgeregelung können Sie mit uns abklären.

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