Steuerberaterin Wardezki
Erstellen von freiwilligen Berichten und Plausibilitätsbeurteilung
Die Anforderungen der Banken an die Kreditvergabe sind spürbar gestiegen. Aufgrund von § 18 Kreditwesengesetz (KWG) will der Gesetzgeber sichergestellt wissen, dass die Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit ihrer Kreditnehmer in ausreichendem Maße anhand von Unterlagen prüfen. Zweck ist in erster Linie, das Ausfallrisiko eines gewährten Kredites zu verringern. Neben diesen Regeln des KWG’s  unterziehen die Banken auf Grund von Basel II  die Kreditunterlagen einer detaillierten Risikobewertung (Rating). Das Ergebnis dieser Risikobewertung schlägt sich unmittelbar u.a. in  Kreditkosten nieder.

Die auftragsgemäße einfache Aufstellung des Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen, auch bei Mitwirkung eines Steuerberaters, genügt nicht den Anforderungen des KWG. Alle wesentlichen Posten des Jahresabschlusses müssen geprüft bzw. auf ihre Plausibilität beurteilt werden.

Grundsätzlich gibt es nach den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater nach dem Beschluss der Bundessteuerberaterkammer vom 12/13.April 2010  drei Arten der Erstellung eines Jahresabschlusses:
  • Erstellung eines Jahresabschlusses ohne Beurteilungen
  • Erstellung eines Jahresabschlusses mit Plausibilitäts- beurteilungen
  • Erstellung eines Jahresabschlusses mit umfassenden Beurteilungen.

Ein Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen ist dadurch gekennzeichnet, dass neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit die vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytischen Beurteilungen auf Plausibilität hin zu beurteilen sind, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.

Ein Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit umfassenden Beurteilungen ist darauf gerichtet, dass neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit im Rahmen der Auftragsdurchführung durch geeignete Maßnahmen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise geprüft wird.

Die bestehenden Haftungsrisiken zwingen Steuerberater hier zu besonderer Sorgfalt und Erfüllung entsprechender Dokumentationspflichten. Es wird eine Bescheinigung erstellt, aus der sich Art und Umfang der Tätigkeit ergeben. 

Ein Erstellungsbericht informiert über Art, Umfang und Ergebnis der durchgeführten Abschlussarbeiten. Er trifft Aussagen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und enthält Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung sowie Erläuterungen zu den wesentlichen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Ob ein Erstellungsbericht mit Plausibilitätsbeurteilungen bzw. umfassenden Beurteilungen notwendig ist, sollten Sie mit Ihrer Bank klären.

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