Jahresabschluss und betriebliche Steuern
Von uns werden alles betrieblichen Steuererklärungen geferigt,wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragssteuer usw.
Für die Gewinnermittlung sieht das Einkommensteuerrecht mehrere Ermittlungstechniken vor. Die wichtigsten sind dabei der auf der Bilanzierung basierende Betriebsvermögensvergleich und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Gewerbetreibende sind grundsätzlich zur Bilanzierung verpflichtet, nur Freiberufler und nichtkaufmännische Kleinstgewerbetreibende (Umsatz unter 500.000€, Gewinn unter 50.000€) haben ein Wahlrecht, ob sie bilanzieren oder eine Überschussrechnung erstellen. Wir erläutern Ihnen gern die für Sie zutreffende Form der Gewinnermittlung sowie deren Vor- und Nachteile.
Von uns werden alles betrieblichen Steuererklärungen geferigt,wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragssteuer usw. |