Gebührengutachten
Streit über die Höhe der Honorarforderungen zwischen dem Steuerberater und Mandanten ist nicht auszuschließen. Bevor geklagt wird, sollte der außergerichtliche Rechtsweg geprüft werden. Die Steuerberaterkammer kann helfen, wenn Mandant und Steuerberater das wollen. Im Regelfall wird die Kammer Gebührensachverständige benennen, die Steuerberater sind und über die entsprechenden Kenntnisse verfügen.
Auf der Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen wird die Kammer eine Lösung vorschlagen. Sie können auch selbst einen Sachverständigen, der bei der Kammer als solcher eingetragen ist, beauftragen.
Frau Wardezki ist bei der Steuerberaterkammer Brandenburg in Potsdam als Gebührensachverständige eingetragen. Unter anderen fertigte Frau Wardezki Gutachten für das Landgericht Cottbus, Amtsgericht Potsdam, Brandenburg und Bernau. |